AGB

Geschäftsbedingungen
zum durchlesen und downloaden (PDF)

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN

(zum drucken der AGB gehen Sie bitte in ihrem Browser unter Datei/Drucken)

1. Umfang und Lieferung

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SEG Informationstechnik Ges.m.b.H. (nachfolgend SEG genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die SEG gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der SEG gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie österreichs)sowie die Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-und Programmierleistungen der Bundeswirtschaftskammer und des Fachverbandes für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung in der jeweils aktuellen Form.

1.3. Die Verpflichtungen der SEG richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von der SEG entgegengenommenen Auftrages oder einer von der SEG ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

1.4. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch die SEG schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Preise und Zahlung

2.1 Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle der SEG. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2 Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von der SEG zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

2.3 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

2.4. Soferne im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Die SEG behält sich Preisänderungen vor, insbesonders bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten und unlimitierten Zugängen.

2.5. Die durch die SEG gelegten Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

2.6. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist die SEG berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

2.7. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die SEG. Bei Zahlungsverzug ist die SEG berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, daß die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen verrechnet werden können. Die SEG geht davon aus, daß der Auftraggeber seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

2.8. Darüberhinaus ist die SEG bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulšsen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

2.9. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der SEG und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der SEG nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

2.10. Die SEG ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.

2.11. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten, etc.)

3. Datenschutz und -sicherheit

3.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist die SEG berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.

3.2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten des Auftraggebers werden nicht eingesehen.

3.3. Die SEG ergreift alle ihr technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Die SEG ist jedoch nicht dafür diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber der SEG aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

3.4. Die SEG behält sich vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für die SEG oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem. § 101 TKG)sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von der SEG üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. Haftungen durch die SEG auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Falle ausgeschlossen.

3.5. Die SEG ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist die SEG gem. § 100 Abs3 TKG ermächtigt, belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die SEG Kundendaten gem. § 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.

4. Urheberrecht und Nutzung

4.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben bei der SEG bzw. dessen Lizenzgebern. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der SEG zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

4.2 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.

4.3 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei der SEG zu beauftragen. Kommt die SEG dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Mißbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

4.4 Werden vom Auftraggeber im Zuge eines Auftrages Objekte beigestellt die urheberrechtlich geschützt sind, so obliegt es dem Aufftraggeber die notwendigen Genehmigungen für die Verwendung dieser Objekte einzuholen. Der Auftraggeber wird die SEG in allen eventuell auftretenden Fällen von Urheberrechtsverletzungen schad- und klaglos halten.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Bad Ischl vereinbart.

5.2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.

5.3. Die SEG ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

5.4. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der SEG ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

5.5. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflußmöglichkeit der SEG liegen, entbinden die SEG der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

5.6. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der SEG möglich. Ist die SEG mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Aufragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

5.7. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

6. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung

6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der SEG.

6.2. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

6.3. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der SEG entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.


ANIMAL-office ist ein Produkt der SEG Informationstechnik GMBH. • Lindaustr. 3 • 4820 Bad Ischl • office@seg.co.at • www.seg.co.at